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Die Grundsteuerreform geht in die heiße Phase

DigitalisierungStory

Zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen 36 Millionen Grundstücks- und Immobilieneigentümer:innen eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. Die Abgabefrist ist mit vier Monaten äußerst eng. Das gilt es, zu beachten.

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Eine zwingend notwendige Aufgabe: Die Feststellungserklärung


Die Sommerferien stehen vor der Tür und das Thema ist vor allem eines: lästig. Alle Eigentümer:innen und Erbbauberechtigten von Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Eigentümer:innen von Betrieben und Flächen der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland haben Post vom Finanzamt bekommen. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, eine sogenannte Feststellungserklärung, abgeben.

Es gibt weder Routinen noch gelebte Vorgehensweisen dazu. Eine Mammut-Aufgabe, die erst einmal bewältigt werden muss; von Immobilieneigentümer:innen, Steuerberater:innen,  Wohnungsunternehmen sowie von der Finanzverwaltung und den Gemeinden.


Warum gibt es eine Grundsteuerreform?


Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methodik der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärte, wurde die Grundsteuerreform notwendig. Die bisherige Vorgehensweise war in die Jahre gekommen und basierte auf Einheitswerten. Die rasante Wertentwicklung des Immobilienmarktes konnte in keiner Weise widergespiegelt werden. Alle Immobilien werden daher neu bewertet und hier ist die Unterstützung der Immobilieneigentümer:innen zwingend notwendig.

Durch die Neuberechnung kann sich die Steuerbelastung ändern. Für einige wird es sicherlich teurer, andere könnten dadurch sparen. Wer sich der Aufgabe selbst nicht gewachsen fühlt, zieht eine:n Steuerberater:in hinzu. Diese sind dieser Tage schwer beschäftigt. Von daher ist es ratsam, sofern man noch keinen Termin vereinbart hat, dies jetzt zu tun oder sich Unterstützung zu suchen.


Wie geht man die Feststellungserklärung an?


Im Internet findet sich eine wachsende Zahl von Onlineangeboten, die bei der Antragstellung Unterstützung anbieten. Einige Dienste ermitteln die Informationen über einen Fragebogen. Die benötigten Daten müssen Eigentümer:innen selbst aus ihren Unterlagen – dem Grundbuch- oder Katasterauszug – zusammensuchen und eingeben. Bei anderen Anbietern laden Antragstellende lediglich Kopien ihrer Unterlagen hoch. Profis füllen im Anschluss die Erklärung aus. Entsprechend variieren auch die Preise.

Ob Steuerberater:in oder Onlineangebot, die Unterlagen müssen gesichtet werden. Das bleibt niemandem, der Grund und Boden besitzt, erspart. Wer Verspätungszuschläge vermeiden möchte, sollte sich schleunigst darum kümmern. Dabei ist Umsicht geboten, denn einige Bundesländer weichen vom Bundesmodell ab. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle, für die weniger Daten benötigt werden. Das Ländle beispielsweise hat als erstes Bundesland ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Das „modifizierte Bodenwertmodell“ nutzt die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert als Grundlage. Baden-Württemberg will auch die Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke einführen.

Wer als Eigentümer:in eine Immobilienverwalter:in mit der Betreuung der Objekte beauftragt hat, könnte ggfs. für die Angabe der erforderlichen Objektdaten auf bereits bei seiner Verwalter:in gespeicherte Daten zurückgreifen. Hier lohnt es sich, die Kosten im Blick zu behalten, denn Verwalter:innen könnten diese Leistung in Rechnung stellen.

Die Haufe Group unterstützt Immobilieneigentümer:innen mit einem Onlineangebot, das den Nutzer vom Abruf der Daten bis zum Versand der Erklärung via Elster (System für Elektronische Steuererklärungen) führt. Hier ist besonders komfortabel, dass die Nutzer:in aus der Anwendung heraus die notwendigen Liegenschaftsinformationen, wie Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, Flurstückszähler, Flurstücksnenner und Bodenrichtwert abrufen kann. Ein Plus an Service und Sicherheit können die User bei Bedarf hinzubuchen, indem sie ihre Daten noch vor dem Versand an die Finanzverwaltung durch eine qualifizierte Steuerberatung prüfen lassen.

Steuerkanzleien und die Wohnungswirtschaft unterstützt die Haufe Group bestmöglich mit Software und Fachinformationen bei der Beratung ihrer Mandant:innen und Wohnungseigentümer:innen.

Weiterführende Informationen:

Für Grundstückseigentümer:innen: www.steuern.de/grundsteuerreform

Für Steuerkanzleien: www.haufe.de/thema/grundsteuerreform/

Für die Wohnungswirtschaft: www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/grundsteuerreform

 

Aktuelle Lösungen der Haufe Group für dieGrundsteuerreform:

Software für Grundstückseigentümer:innen: www.smartsteuer.de/online/grundsteuer

Lösungen für Steuerkanzleien: shop.haufe.de/grundsteuer-loesungen

Lösungen für die Wohnungswirtschaft: shop.haufe.de/grundsteuerdigital-immobilien

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