Lieferketten –Verantwortung & Sorgfaltspflichten
Bei der Haufe Group haben wir mit unserem Leitbild einen gruppenweiten Kompass geschaffen, der unser Handeln und Verhalten leitet. Dazu gehört selbstverständlich auch die Achtung der Menschenrechte als ein zentraler Wert.
Organisation
Die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen verantwortlich. Folglich obliegt ihr auch die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes innerhalb der Haufe Group. Die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Einhaltung wird an einen zentralen LkSG-Beauftragten delegiert und vom LkSG-Gremium überprüft. Der LkSG-Beauftragte informiert die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung. Die Verantwortung für die Einhaltung verbleibt bei der Geschäftsführung.
Unser Verständnis der Sorgfaltspflichten und unserer Menschenrechtsstrategie ist in unserer Grundsatzerklärung verankert.
Grundsatzerklärung
Stand März 2026
Rechenschaftsbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Stand November 2024
Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner:innen zu reduzieren. Wir bieten daher einen elektronischen Beschwerdekanal und die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.
Digitales Hinweisgebersystem
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten werden über unsere Grundsatzerklärung hinaus beider Haufe Group in folgenden Standards an Mitarbeitende und Geschäftspartner:innen adressiert:
Verhaltenskodex Mitarbeiter
Stand November 2024
Verhaltenskodex Geschäftspartner
Stand November 2024